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Elektronische Kontoabrechnung

Ab dem 01.01.2027 erhalten Firmenkundinnen und Firmenkunden Kontoabrechnungen ausschließlich digital. Die Berechnung und Abbuchung bleiben unverändert. Prüfen Sie jetzt,

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    Information zur Elektronische Kontoabrechnung

    Information zur elektronischen Rechnung für Kontoabrechnungen ab dem 01.01.2027
    Ab dem 01.01.2027 gelten neue gesetzliche Vorgaben für elektronische Rechnungen. Davon betroffen sind auch unsere Kontoabrechnungen über Kontoführungsgebühren und Zinsen für Kontokorrent-, Darlehens- und Avalkonten. Diese Kontoabrechnungen gelten rechtlich als Rechnungen. Deshalb stellen wir unseren Firmenkundinnen und Firmenkunden diese Dokumente ab dem 01.01.2027 ausschließlich elektronisch zur Verfügung.

    Geht nicht mehr!

    Papierbelege

    • keine Papierhafte Bereitstelung
    • kein Versand per Post

    Bleibt wie bisher!

    Art der Arbrechnung

    • Kontoführungsgebühren werden weiterhin wie bisher berechnet.
    • Die Abbuchung erfolgt unverändert von Ihrem Konto.

    Die Umstellung auf einen Blick

    Ab Wann?

    01. Januar 2027

    Ab dem ersten Januar 2027 gelten neue gesetzliche Vorgaben.

    Was ist neu?

    Die Form der Abrechnung

    Kontoabrechnungsbelege werden künftig durch elektronische Rechnungen ersetzt.

    Das bedeutet?

    PDF-Datei

    Wir stellen eine Ihnen eine PDF-Datei bereit (ZUGFeRD-Format)

    An der Abrechnung selbst ändert sich nichts:

    • Kontoführungsgebühren werden weiterhin wie bisher berechnet.
    • Die Abbuchung erfolgt unverändert von Ihrem Konto.

    Was ändert sich?
    Geändert wird lediglich die Form, in der Sie die Abrechnung erhalten. Die bisherigen Kontoabrechnungsbelege werden künftig durch elektronische Rechnungen ersetzt.
    Diese Rechnungen stellen wir ausschließlich in digitaler Form bereit. Sie erhalten sie als PDF-Datei mit integrierten strukturierten Rechnungsdaten (ZUGFeRD-Format). Dies gilt unabhängig davon, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder wie hoch der Rechnungsbetrag ist. Ein Versand per Post oder die Bereitstellung eines Papierbelegs ist ab dem 01.01.2027 nicht mehr möglich.

    So funktioniert's

    So erhalten Sie Ihre elektronischen Rechnungen

    So erhalten Sie Ihre elektronischen Rechnungen
     
    • im Postfach Ihres OnlineBankings oder in der VR Banking App,
    • über HBCI/FinTS in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm,
    • über EBICS mit der Auftragsart BKI.

    Nutzer des OnlineBankings mit VR-NetKey

    Wenn Sie unser OnlineBanking mit VR-NetKey und PIN/TAN nutzen, werden Ihre Kontoabrechnungen künftig in Ihrem elektronischen Postfach (ePostfach) bereitgestellt.
    Voraussetzungen: OnlineBanking mit VR-NetKey und aktiviertes ePostfach

    Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

    • Werden Ihre Kontoauszüge bereits elektronisch bereitgestellt?
    • Ist Ihr ePostfach aktiviert?
    • Haben die zuständigen Mitarbeitenden Zugriff auf das ePostfach?

    EBICS- & FinTS-/HBCI- Nutzer

    EBICS-Nutzer

    Wenn Sie EBICS nutzen, werden Ihre Kontoabrechnungen künftig über diesen Weg zur Verfügung gestellt.

    Voraussetzung: Die Versandart Ihrer Kontoauszüge ist auf „Elektronischer Kontoauszug“ eingestellt.

    Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

    • Ist Ihre Versandart auf "elektronischer Kontoauszug" hinterlegt?
    • Unterstützt Ihr Zahlungsverkehrsprogramm über EBICS den Abruf elektronischer Dokumente? (die erforderlichen Auftragsarten BKA und BKI sind bankseitig bereits voreingestellt)
    • Sind alle zuständigen Mitarbeitenden über die Umstellung informiert?

    FinTS-/HBCI-Nutzer

    Nutzen Sie FinTS/HBCI, erhalten Sie Ihrem Kontoabrechnungen künftig über Ihre Banking-Software.

    Voraussetzung: Die Versandart Ihrer Kontoauszüge ist auf „Elektronischer Kontoauszug“ eingestellt.

    Prüfen Sie, ob für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

    • Ist Ihre Versandart auf "elekronischer Kontoauszug" eingestellt?
    • Kann Ihre FinTS-/HBCI-Software elektronische Dokumente und Kontoauszüge empfangen?
    • Sind die zuständigen Mitarbeitenden über die Umstellung informiert?