30. Dezember 2025
Öffentliche Bekanntmachung für die Hinzuwahl zur Vertreterversammlung der Raiffeisenbank eG
Wir, die Raiffeisenbank eG, führen in den kommenden Wochen eine Hinzuwahl für unsere Vertreterversammlung durch.
Lesen Sie vorab einige wichtige Informationen dazu.
Öffentliche Bekanntmachung
Die Hinzuwahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet am 05. Februar 2026 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18:00 Uhr während der Öffnungszeiten statt.
Wahlberechtigt sind Mitglieder der Raiffeisenbank eG, die per 31.12.2025 in der Liste der Mitglieder eingetragen sind und zu den Geschäftsstellen
der Wahlbezirke 6, 7 und 8 zugeordnet sind. Minderjährige Mitglieder, Betreute sowie juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch ihren
gesetzlichen Vertreter aus, in Nachlassfällen erfolgt die Vertretung durch den bzw. die Erben.
Die Stimmen können innerhalb des vorgenannten Wahlzeitraumes abgegeben werden.
Gemäß § 26c der Satzung in Verbindung mit § 4 der Wahlordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die vom Wahlausschuss unserer Bank
nach Maßgabe des § 3 der Wahlordnung und nach Wahlbezirken aufgestellte Liste der Kandidaten für die Vertreterversammlung zusammen
mit der Wahlordnung ab dem 2. Januar 2026 für die Dauer von vier Wochen in den Geschäftsräumen unserer Filialen zur Einsicht ausliegt. Während der üblichen Geschäftszeiten können die Mitglieder Einsicht in die Listen nehmen.
Die drei weiteren Wahlbezirke entsprechen den Geschäftsstellenzuordnungen unserer Mitglieder:
Wahlbezirk 6 – Büchen/Schwarzenbek
Wahlbezirk 7 – Hagenow/Pampow
Wahlbezirk 8 – Crivitz/Plate
Die ausgelegten Wahllisten enthalten die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.
Jedes Mitglied hat das Recht, in dem für ihn zuständigen Wahlbezirk – siehe oben – gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb der o. a.
Frist von zwei Wochen ab 2. Januar 2026 also spätestens bis zum 16. Januar 2026, 13:00 Uhr – Eingang beim Wahlausschuss der Bank,
weitere im Wahlbezirk ansässige Mitglieder zur Wahl in die Vertreterversammlung schriftlich vorzuschlagen.
Die Stimmabgabe erfolgt vor Ort oder per Briefwahl. Die zur Wahl erforderlichen Unterlagen werden rechtzeitig von der Bank zur Verfügung
gestellt. Die Stimmabgabe muss bis zum Ablauf der oben genannten Wahlzeit erfolgt sein.
Die Feststellung der Wahl erfolgt am 04. März 2026 in Zarrentin durch den Wahlausschuss.
Trittau, 30. Dezember 2025
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
gez. Friedrich Klose